Liebe Studierende,

im Laufe des Sommersemesters können auf Bestreben der Fachrichtung die Schließfächer im Foyer in E2 4 an den Wänden genutzt werden. Hierzu müsst Ihr bei uns vorstellig werden und eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben und eine Kaution in Höhe von 20 EUR hinterlegen (siehe Nutzungsbedingungen unten). Es fallen sonst keine Kosten für Euch an.

Die Vergabe passiert nach unserem Ermessen, und zunächst sollen lediglich Studierende der Mathematik Studiengänge inklusive dem Mathematik Lehramt die Möglichkeit der Nutzung erhalten. Die Nutzung ist zunächst immer auf ein Semester limitiert, kann aber unter Umständen verlängert werden. Ihr bekommt einen Schlüssel zu einem Schließfach.

Solltet ihr Interesse oder Fragen haben, kommt bei uns vorbei!

Viele Grüße,
Euer Fachschaftsrat

Nutzungsbedingungen:

Die Schließfächer im Foyer Geb. E2 4 wurden im Auftrag der Fachrichtung Mathematik der UdS wieder für die studentische Nutzung zugänglich gemacht. Als Vertretung der Studierenden der Fachrichtung Mathematik organisiert der Fachschaftsrat Mathematik einvernehmlich und unentgeltlich die Vergabe der Schließfächer wie folgt:

Mit Hinterlegung der einmalig hinterlegten Kaution in Höhe von 20,-€ und Anerkennung der
Nutzungsbedingungen erhält der/die Studierende ein Schließfach im Gebäude E2 4 an der Universität des Saarlandes. Die Schließfächer werden je nach Verfügbarkeit durch den Fachschaftsrat Mathematik vergeben. Dem Wunsch nach einer bestimmten Schließfachnummer bzw. einem bestimmten Schließfachplatz kann in der Regel nicht nachgekommen werden. Die Nutzungsdauer beträgt ein Semester. Die Fachrichtung Mathematik und der Fachschaftsrat Mathematik übernehmen keine Haftung für den Inhalt der Schließfächer, einschließlich persönlicher Gegenstände und Wertsachen. Das überlassene Schließfach ist sauber zu halten. Anbringen von Aufklebern, Beschriften und Bemalen sind nicht gestattet. Bei Semesterende ist das Schließfach einschließlich Schlüssel in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Fachschaftsrat Mathematik zu übergeben. Andernfalls wird das Schließfach geöffnet und geräumt. Die Kaution wird dann zur Deckung der verbundenen Kosten einbehalten. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich anzuzeigen. Das eigenmächtige Beschaffen von Ersatzschlüsseln und eine Untervermietung sind nicht gestattet. Ein Tausch von Schließfächern untereinander ist ohne Zustimmung des des Fachschaftsrates Mathematik nicht zulässig. Der Kautionsbeitrag ist bar beim Fachschaftsrat Mathematik zu entrichten. Eine Weiterbenutzung für ein
weiteres Semester ist zulässig, jedoch muss eine neue Vereinbarung getroffen werden.


Vom Kautionsbeitrag werden anteilig Beträge einbehalten, falls

  • Reinigungs- und Reparaturkosten wegen Verschmutzungen oder Beschädigungen des Schließfaches
    notwendig sind (je nach Aufwand 5,00 -20,00 €)
  • der Schließfachschlüssel am Ende der Vertragslaufzeit nicht zurückgegeben wird und deshalb das Schließfach geöffnet, geräumt und der Inhalt entsorgt werden muss, sofern keine Weiterverwendung für ein weiteres Semester erbeten worden ist (20,-€)